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Causa Melcher - Causa Rauber

Bewirtung ohne den Wirt gemacht? Foto: Karl-Michael Soemer bei pixelio.de

| LB | 22.1.11 | Seinen für das neue Jahr ohnehin vorgesehenen Abgang aus dem Regierungsamt hatte sich Kulturminister Karl Rauber sicher anders gewünscht. Seit aber der Landesrechnungshof als oberstes Organ der Finanzkontrolle seinen Sonderbericht zur Stiftung Saarländischer Kulturbesitz vorgelegt hat, muss er sich oft den Vorwurf anhören, aus der Causa Melcher sei nun endgültig eine Causa Rauber geworden. Auf 179 Seiten listen die Prüfer viele offensichtliche Missstände auf, klare Verstöße gegen Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsätze, zu denen die Stiftung verpflichtet und für deren Einhaltung Kurator Rauber verantwortlich ist.

Kompletter Sonderbericht

Mit Steuergeldern in fünfstelliger Höhe ließ Rauber Gutachten anfertigen, um die Argumente des Rechnungshofs zu widerlegen, aber das Ergebnis war mehr als mager: „Die externen Gutachten, die der Minister in Auftrag gegeben hat, konnten wenig zu einer Klärung beitragen, da sie sich in weiten Teilen mit Aspekten befasst haben, die weder vom Rechnungshof geprüft wurden noch Rückschlüsse auf eine Bewertung der Reisekosten und Spesen nach dem maßgeblichen saarländischen Reisekostenrecht bzw. der Landeshaushaltsordnung zulassen“. So urteilen die Prüfer.

Beim Thema „Bewirtung“ bleibt der Rechnungshof eindeutig bei seiner Kritik und beanstandet zahlreiche Anlässe, bei denen Stiftungsvorstand Melcher sich als zu großzügiger Gastgeber zeigte: „Hier handelt es sich um einen Betrag in Höhe von mehr als 14.000 Euro für den Zeitraum 2006 bis 2008. Hinzu kommt, wie in einem der externen Gutachten festgestellt, noch ein Betrag in Höhe von mindestens 5.300 Euro für weitere Essen des Vorstands mit dem Projektsteuerer alleine.“

Rückzahlungen stehen also deutlich sichtbar im Raum. Der SR meldete allerdings am 5. Januar: "Museumsmanager Ralph Melcher hat noch keine Gelder an die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz zurückgezahlt. Das bestätigte die Staatskanzlei. Man wolle die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten. Ein Gutachten hatte geraten, zumindest eine Rückzahlung von Spesen in Höhe von 5.000 Euro zu prüfen. In einem Prüfbericht des Landesrechnungshofes waren Melcher überhöhte Spesenabrechnungen vorgeworfen worden."

Auch für die monierten hohen Übernachtungskosten bei Dienstreisen des Stiftungsvorstands sieht der Sonderbericht des Rechnungshofs in den Stellungnahmen von Rauber und Melcher „keine zufriedenstellenden Erklärungen“. Gleiches gelte für die Feststellungen des Rechnungshofes zu den überhöhten Bezügen des Stiftungsvorstands und zur Zahlung einer „Bau-Sonderzulage“in Höhe von 1.250 Euro pro Monat.

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