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Kein großer Wurf: die Denkmalschutz-Novelle von Jamaika

Auf der Denkmalliste: Finanzministerium am Stadtgraben. (c) saarlandbilder.net

| 17.6.11 | „Es kreißen die Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen” – so steht es bei Horaz, und so erleben wir es jetzt bei der saarländischen Denkmalschutz-Novelle. Das grüne Umweltministerium hatte monatelang mit seinem Entwurf gekreißt. Er löst sich nun aber kaum von den falschen Weichenstellungen, die 2004 von CDU-Minister Mörsdorf gegen den Rat der Fachleute durchgesetzt worden waren. Fazit des Kulturforums der Sozialdemokratie: Keine Entwarnung für den saarländischen Denkmalschutz!

Jamaika ist viel zu kurz gesprungen: Insbesondere bleibe die auch demokratietheoretisch abwegige Allmachtstellung des Landesdenkmalamts unangetastet, erklärt Dr. Burkhard Jellonnek, Vorsitzender des Kulturforums Saar. So lange der Amtsleiter für Fach- und Vollzugsfragen gleichzeitig zuständig sei, werde die Ohnmacht betroffener Eigentümer zementiert. Da er zudem im Ministerium weisungsgebunden sei, werde politischem Einfluss Tür und Tor geöffnet.

Der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Lesung nun an den zuständigen Landtagsausschuss verwiesen. So bietet sich die Gelegenheit, die eklatanten Strickfehler noch zu beseitigen. Ziel sei es, so das Kulturforum, „die Situation des Denkmalschutzes im Saarland substantiell zu verbessern“. Zusammen mit dem Landesdenkmalrat werde die SPD-Fraktion entsprechende Vorschläge einbringen. Dabei geht es auch um die Rolle, die der Landesdenkmalrat selbst künftig spielen soll. Dass seine fachlichen Empfehlungen wie im Fall der ehemaligen Bergwerksdirektion oder des Finanzministeriums geradezu genüsslich ignoriert wurden, hat jedenfalls nicht zur Stärkung des Vertrauens in den Denkmalschutz beigetragen.

Nun sieht es so aus, dass der Landesdenkmalrat nicht wesentlich gestärkt aus der Novellierung hervorgehen soll. Er wird nach der bisherigen Fassung kaum „auf Augenhöhe“ (Vorsitzender Henning Freese) mit dem Denkmalamt verhandeln können, wenn es in konkreten Einzelfällen zu unterschiedlichen Einschätzungen kommt. Ein Fortschritt ist allerdings, dass das Amt nun durch ein Erörterungebot zum Dialog mit seinen Beratern gezwungen ist, wenn Entscheidungen anstehen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: „Zur Verbesserung der Akzeptanz des Denkmalschutzes wird für die Beteiligung der Denkmaleigentümer, der Gemeinde und des Landesdenkmalrats im Vorfeld der Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste statt der bisherigen Anhörung […] eine Erörterung vorgeschrieben.“ Dies ist immerhin - neben anderem - ein Ergebnis des Runden Tisches, der seit August des letzten Jahres regelmäßig zusammentrat, um für die Reform der Reform von 2004 einen Konsens zu suchen.

In einem wesentlichen Punkt gibt es diesen Konsens nun aber nicht: Die auch vom saarländischen Landkreistag einstimmig empfohlene Wiedereinführung der Unteren Denkmalschutzbehörden findet sich in dem Gesetzentwurf nicht wieder, obwohl es dafür gute Gründe gibt. Denkmalschutz ist kein Selbstzweck, sondern soll auch das Empfinden der Öffentlichkeit widerspiegeln. Diesem Gedanken folgend, lässt sich leicht einsehen, wie nützlich eine örtliche Verankerung („Bürgernähe“) der Denkmalpflege sein kann. So argumentierte auch die SPD-Landtagsabgeordnete Gisela Kolb, als sie im Plenum die ablehnende Haltung ihrer Fraktion zum Entwurf begründete und vor einer „Entkommunalisierung“ des Denkmalschutzes warnte: „Denkmäler gehören vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, deren Wertschätzung und Engagement das Gesicht ihrer Heimat prägen.“ Deshalb gehöre der Vollzug des Denkmalrechts in die Hand der Landkreise und des Regionalverbands. So lasse sich auch mehr Transparenz in den Entscheidungsprozessen erreichen, was bisher fehlte und zu weitreichendem Verdruss führte.

Burkhard Jellonnek wirft der zuständigen Ministerin mangelndes Interesse am Thema vor: „Sie hat sich vor allem um Fragen der Wärmedämmung gekümmert, aber das Grundsätzliche kommentar- und kritiklos von ihrem Vorgänger übernommen.“ Das Kulturforum der Sozialdemokratie will daher den Denkmalschutz in Kürze mit einer eigenen Veranstaltung noch einmal stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken: „Das Saarland hat nicht so viele Kulturdenkmäler, dass man weitere aufs Spiel setzen dürfte!“ Der Umweltausschuss des Landtags wird sich nach der Sommerpause den Gesetzentwurf noch einmal vornehmen. | Wolfgang Kerkhoff |


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